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Freitag, den 21. Januar 2011 um 22:04 Uhr |
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Aus den Gesetzen (1162 - 1202) der südfranzösischen Stadt Arles - dort in lateinischer Sprache > in deutscher Übersetzung zu finden in dem Büchlein 'Die Kölner Apotheken' von Alfred Schmit, 1930
| [...] Apotheker sollen nach Vorschrift des Arzneibuches oder nach Anweisung des Arztes arbeiten, sie sollen kein Mittel durch ein anderes ersetzen und kein verdorbenes Präparat verkaufen. Fehlt ihnen bei der Bereitung ihrer Electuarien und Syrupe ein Bestandteil, so sollen sie ein Ersatzmittel nur auf ärztlichen Rat verwenden. Die Apotheker sollen keinen Gemeinschaft mit den Ärzten schließen, noch Gelderlös mit ihnen teilen, sie sollen von ihnen weder Dienste noch Geschenke annehmen, es sei denn Speise und Trank. Auch sollen genannte Apotheker niemand Arzeni ohne ärztliches Vorschrift verkaufen. Oben genannte Bestimmungen sollen sie beschwören und Zuwiderhandlungen mit 300 Solidi büßen. [...] |
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Klosterapotheken

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Wanderapotheken

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Apotheker im 20. Jahrhundert


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historische Gerätschaften und Hilfsmittel der Apotheker
In der Volksmedizin wog man die Arzeneien mit Messerspitz, Fingerhut, Tasse und Gläschen ab. Ab 1762 wurden einheitliche Gewichte und Maßeinheiten verwendet, setzen sich aber nicht gleich überall durch.
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| Apotheken-Schubfachschilder aus Emaille |
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Apothekengefäße zur Aufbewahrung von Ingredenzien und Arzneien
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Mixturen und Pillen ... gemäß ärztlichem Rezept
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Medizin
Die ersten Pillen wurden 1872 in Paris hergestellt
Medizin:
- Pulver
- Öle
- Tinkturen
- Salben und Pasten
- Wässer
- Pflaster
- Essenzen
- Schnäpse
- Zäpfchen
- Kapseln
- Tabletten
- Pillen
- Dragees
- Seifen
- Erden
- Tropfen


historische Apotheken - Webung


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Apotheken - Humor

Herr (in der Apotheke): "Der Arzt hat mir ein Senfpflaster verordnet ... aber bitte, machen Sie mir eins vom feinsten englischen Senf!" |
Buch von Manfred Hofman ISBN: 3823110225
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 08. Mai 2011 um 00:01 Uhr |