Aberglaube rund ums erste Lebensjahr PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 14. November 2010 um 18:46 Uhr


Was man laut Volksglauben mit einem Kind im 1. Lebensjahr
alles nicht tun darf:

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Aberglauben - Illustration

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  • Man darf es nicht auf den Friedhof mitnehmen,
    sonst stirbt es.
  • Man darf es auch nicht mit in den Keller,
    sonst kommt es ins Gefängnis.
  • Man darf es nicht aus dem Fenster heraus- oder hereinreichen,
    sonst wird es ein Einsteiger.
  • Zu Spiegelaffen werden die Kinder,
    wenn man es in einen Spiegel schauen lässt.
  • Zwei Kinder in diesem Alter dürfen sich nicht küssen,
    sonst lernen sie nicht zu sprechen.
  • Die Fingernägel schneidet man nicht, das könnte das Leben kosten
    - statt dessen soll man sie abbeissen.
  • Ebenso werden die Haare nicht abgeschnitten,
    sonst würde der Verstand beschnitten.
  • Ein Kind wächst nicht mehr,
    wenn man über es hinweg schreitet.
  • Ein Kind darf nicht in den Regen,
    sonst bekommt es Sommersprossen.
  • Vor dem 1. Geburtstag darf ein Kind nicht geschlagen werden,
    sonst fruchtet später nichts.
  • Die ersten Zähne muss ein Kind unten bekommen, nicht oben,
    sonst wächst es rückwärts,  d.h. dem Grabe zu.

     

  • Kommt man in ein Haus mit einem Kleinkind muss man sich unbedingt setzen, sonst nimmt man dem Kind die Ruhe.
  • In den ersten 9 Lebenstagen des Kindes darf man nichts aus dem Haus verborgen, sonst könne man das Kind verlieren.

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 31. Juli 2011 um 22:57 Uhr
 

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