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Aberglaube rund ums erste Lebensjahr |
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Sonntag, den 14. November 2010 um 18:46 Uhr |
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Was man laut Volksglauben mit einem Kind im 1. Lebensjahr alles nicht tun darf:
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- Man darf es nicht auf den Friedhof mitnehmen,
sonst stirbt es.
- Man darf es auch nicht mit in den Keller,
sonst kommt es ins Gefängnis.
- Man darf es nicht aus dem Fenster heraus- oder hereinreichen,
sonst wird es ein Einsteiger.
- Zu Spiegelaffen werden die Kinder,
wenn man es in einen Spiegel schauen lässt.
- Zwei Kinder in diesem Alter dürfen sich nicht küssen,
sonst lernen sie nicht zu sprechen.
- Die Fingernägel schneidet man nicht, das könnte das Leben kosten
- statt dessen soll man sie abbeissen.
- Ebenso werden die Haare nicht abgeschnitten,
sonst würde der Verstand beschnitten.
- Ein Kind wächst nicht mehr,
wenn man über es hinweg schreitet.
- Ein Kind darf nicht in den Regen,
sonst bekommt es Sommersprossen.
- Vor dem 1. Geburtstag darf ein Kind nicht geschlagen werden,
sonst fruchtet später nichts.
- Die ersten Zähne muss ein Kind unten bekommen, nicht oben,
sonst wächst es rückwärts, d.h. dem Grabe zu.
- Kommt man in ein Haus mit einem Kleinkind muss man sich unbedingt setzen, sonst nimmt man dem Kind die Ruhe.
- In den ersten 9 Lebenstagen des Kindes darf man nichts aus dem Haus verborgen, sonst könne man das Kind verlieren.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 31. Juli 2011 um 22:57 Uhr |