| Die Betreuung von Findelkindern |
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| Sonntag, den 26. September 2010 um 16:29 Uhr |
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Wenn Kinder ausgesetzt werden, liegt in aller Regel große Not* vor: sei es, die Eltern sind ein weiteres Kind großzuziehen nicht in der Lage ... sei es, die Mutter ist bei der Geburt oder im Kindbett verstorben ... sei es die Mutter ist ledig und darf es nicht bekannt werden lassen oder einfach noch zu jung für die Mutterrolle ... nicht selten spielt auch eine vorangegangene Vergewaltigung ein Rolle. Dennoch zeugt, wenn ein Baby an einem öffentlichen Ort abgelegt wird, von Sorge um das Kind und der Hoffnung, dass sich jemand anderes seiner erbarmen und für es sorgen wird. * Dieses Thema wird u.a. auch im Märchen 'Hänsel und Gretel' der Gebrüder Grimm thematisiert. "... Kinder wurden häufig vor der Kirche ausgesetzt; die Eltern hofften, dass sich ein mitleidiger Mensch ihrer annehmen werde, Galllische Kirchenkonzilien des 5.Jhd bestimmen, dass in der Kirche zu verkünden sei, wenn jemand ein ausgesetztes Kind aufgenommen habe, so dass es möglich sei, innerhalb von zehn Tagen seinen Anspruch auf das Kind geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist solle der Finder das Kind behalten dürfen..." (aus: Geschichte der Familie, 2003 >> FA1) Findelkinder und Waisen gelten im christlichen Sinne der
...Das ausgesetzte Kind hat die Volksphatansie seit altem beschäftigt. Für die Namengebung (dieser Kinder) waren besondere Umstände und Zeiten oft maßgebend: Advent, Kersnacht, van der Poorten u.ä. Findelhäuser, von der Kirche gegründet, verbreiteten sich seit dem 9.Jhd besonders in den romanischen Ländern und erhielten sich teilweise bis heute. Bekannt ist die von Papst Innozenz III. 1198 eingeführte Drehlade (rota) an der Klosterpforte zu verschwiegener Aussetzung. Angesichts des Kampfes um den §218 wird heute ihre*Neueinführung verlangt...
(aus: Das Wörterbuch der deutschen Volkskunde. 1974 >>N4) * sogenannten 'Babyklappe'
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 07. April 2011 um 13:43 Uhr |