Kindermädchen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 29. März 2011 um 22:46 Uhr

niederländisches Kindermädchen mit Baby und weiterem Kind - vor 1900

[...] "Die allererste Pflicht der Mutter hinsichtlich des Verkehrs der Kinder betrifft den mit der Wärterin oder dem Kindermädchen. Wenn alle Ersteindrücke überhaupt schon bleibende Kraft haben, vielmehr noch die, welche von der Seite der vertrauten Pflegerin und umittelbaren Stellvertreterin der Mutter in die Seele des Kindes dringen. Man glaube nicht, die spätere Belehrung könne und würde das mit der Kraft unmittelbarer Empfindung Aufgenommene, das durch häufige Wiederholung in der kindlichen Seele befestigt worden ist, leicht wieder ausrotten. Solche unmittelbaren Eindrücke wirken unbewußt fort und beeinflussen die Charakter- und Willensrichtung für das ganze Leben.

Bei der Wahl einer Kinderwärter oder eines Kindermädchens kann daher die Mutter nicht vorsichtig genug sein. Das leibliche und geistige Gedeihen des Kindes, das je nach den besonderen Verhältnissen den größten Teil des Tages und auch der Nacht der Wärterin anvertraut ist, hängt davon ab. Hat die Wärterin dazu noch die Aufsicht über die größeren Geschwister, wie das durchgängig der Fall ist, so erwächst hieraus eine doppelte Verantwortung für die Mutter, nur nach sorgfältiger Prüfung sich zu entscheiden.

Selbstverständlich muß die Mutter sich volle Gewißheit über die Sittenreinheit der Wärterin verschafft haben; trotzdem verlasse sie sich weder hierauf noch auf die andern guten Eigenschaften so vollständig, daß sie die Ueberwachung unterläßt. Diese darf natürlich nicht in kränkendes Mißtrauen ausarten. Man leide indessen nie, daß die Wärterin das Kind mit Zärtlichkeiten überschüttet, was schon von gesundheitlichen Gesichtspunkten zu beanstanden ist; man trage Sorge, daß beim Baden und Waschen, beim Aus- und Ankleiden das Schamgefühl geschont wird, und man dulde nicht nicht, daß der Anstand auch nur im geringsten verletzt werde. Die Mutter darf nie unterlassen, sich zu überzeugen, ob auch in ihrer Abwesenheit ihren Bestimmungen Folge geleistet wird. Deshalb muß sie auch Sicherheit über die Wahrheitsliebe der Wärterin haben, damit die Kinder nicht Lüge und Verstellung, heimliches Tun lernen, sei es, daß sie hören, wie die Wärterin falsche Angabe macht, oder daß sie gar selbst dazu angeleitet werden, um etwaigen Vorwürfen oder Strafen der Mutter zu entgehen. Klarheit hierin ist doppelt wichtig, weil durch eine derartige schlimme Beeinflussung das Vertrauensverhältnis zwischen Mutter und Kind von Grund aus zerstört würde und damit die unentbehrliche Vorbedingung, um die Erziehung zur Keuschheit erfolgreich zu gestalten und zur Vollendung zu führen." [...]

aus: Elternpflicht. Beiträge zur Frage der Erziehung der Jugend zur Sittenreinheit.1906
>>BK11

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. April 2011 um 18:01 Uhr
 

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