| Schulpflicht |
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| Dienstag, den 26. Oktober 2010 um 12:00 Uhr |
Schulpflicht DDR 1965Die gesetzliche Grundlage für die Schulpflicht bildet das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25.Februar 1965. gemäß §8 dieses Gesetzes besteht allgemeine zehnjährige Oberschulpflicht für alle Kinder und anschließend - soweit nicht die erweiterte Oberschule besucht wird - eine mindestens 2jährige Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht besteht vom beginnenden 7.Lebensjahr für alle Kinder, deren Erziehungspflichte ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Sie ist in den staatlichen Schulen der DDR zu erfüllen und erstreckt sich auf den regelmäßigen Besuch des lehrplanmäßigen Unterrichts, die Teilnahme an den vom Ministerium für Volksbildung für obligatorisch erklärten Veranstaltungen der Schule und deren Befolgung der Schulordnung. Für die Erfüllung der Schulpflicht durch den Schulpflichtigen sind die Erziehungspflichtigen verantwortlich. Diesen obliegt dabei die Sorge für Sauberkeit, Pünktlichkeit, Anfertigung der Hausaufgaben und andere Voraussetzungen geordneter Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Körperlich oder geistig behinderte Schulpflichtige erfüllen die Schulpflicht in den für sie vorgeschriebenen staatlichen Sondereinrichtungen. Bürger, die als Erziehungspflichtige nicht dafür sorgen, daß schulpflichtige Kinder den Schulunterricht regelmäßig besuchen, können wegen dieser Gesetzesverletzung auch zur Verwantwortung gezogen werden. Reicht die Einwirkung des Elternbeirates oder der Schulleitung nicht aus, um die Eltern zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten, dann sind die Schiedskommissionen berechtigt, nachlässige Eltern zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten, wobei sie einmal von den Eltern dabei übernommene Verpflichtungen bestätigen, aber andererseits auch eine Rüge aussprechen können. Weigern sich die Eltern hartnäckig, zur Beratung zu erscheinen, dann ist die Kommision berechtigt, die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahren anzuregen. §
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 20. März 2011 um 02:19 Uhr |