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...Doch auch fehlerhaft oder abnorm konstruierte Subsellien ('flache Sitzbänke' Anmerkung) können das Kind zu Hause und in der Schule dem Laster überliefern. 'Sobald ein Kind, auf Subsellien mit schlechter oder nicht passender Rückenlehne mit fehlerhafter Distanz stundenlang sitzen muß; sobald es auf dem Sitzbrette, gepeinigt von der fehlerhaften Sitzhaltung, in welche es allmählich verfällt, hin und herrückt, ist nichts leichter, als daß die Genitalien direkt gerieben und also peripher gereizt werden. Dasselbe gilt, wenn Kinder an das Bücherbrett stoßen, oder wenn sie beim Schreiben an die vordere Kante des Sitzbrettes heranrücken müssen. Die periphere Reizung wird um so nachhaltiger und wirksamer, jemehr in krummer und nach vorn gebeugter Sitzhaltung die Unterleibsorgane gepreßt, die Atmungsorgane beschränkt, die Blutzirkulation behindert ist, jemehr also Kongestion nach den Unterleibsorganen vorhanden ist. Kommt zu dem Unfall der peripheren Reizung noch hinzu, daß die Überfüllung der Klassen mit Schülern dem Lehrer die Möglichkeit raubt, den einzelnen Schüler streng und dauernd im Auge zu behalten, so ist unter Zusammenwirkung beider Umstände die Möglichkeit schädlicher Berührung der Genitalien, wenn auch noch nicht ausgesprochene Masturbation, gegeben. Der Weg zur direkten Ausführung ist aber nicht mehr weit, und die günstige Gelegenheit bietet sich eventuell im Hause der Eltern.'
Die direkte Berührung des Übels, soweit sie die Schule angeht, erfordert, daß die Kinder in der Schule nicht gedrängt sitzen und unter steter Aufsicht des Lehrers sind, daß sie geeignete Subsellien haben, daß im Unterricht mit äußerster Vorsicht alles vermieden wird, was in irgendwelcher Weise die sexuelle Sphäre erregen könnte. Der Unterricht muß überdies in anregender, fesselnder Weise dargeboten werden, damit das Gefühl der Langeweile bei den Kindern nicht aufkomme. Der gleichzeitige Besuch des Abortes von zwei Kindern muß streng verboten sein, und denjenigen Schülerinnen, welche während des Unterrichts die Klasse verlassen, die schleunigste Wiederkehr zur Pflicht gemacht werden.'
Das Meiste bleibt freilich den Eltern zu thun übrig, welche zunächst über die Enthaltsamkeit betreffs reizbarer Nahrung zu wachen haben. Vorsichtig geleitete Turnübungen, Schwimmen u. dergl. sind ebenfalls gute Bewahrungsmittel, weiterhin zweckmäßige Kleidung, nicht zu weiche und zu warme Betten, sowie sorgsame Leitung des Umgangs und der häuslichen Lektüre. In mannichfacher Hinsicht verwerflich sind die sogenannten Kinderbälle. Besonders bei erblich belasteten Individuen erregen sie frühzeitig das Geschlechtsleben, und doch gehört ihre Veranstaltung in sehr vielen gebildeten und um das Wohl ihrer Kinder besorgten Familien zum guten Ton; ja, es gibt sogar höhere Töchterschulen, welche, auf die Eitelkeit der Mutter spekulierend, die Kinderbälle zum Schülerfange benutzen! Öffentliche Kinderbälle, wie wir sie kürzlich in einer Zeitung angezeigt fanden, sollten von der Polizeit untersagt werden.
Bei manchen Mädchen können ganz unschuldige Berührungen, ja körperliche Züchtigungen seitens männlicher Personen in sexueller Hinsicht von Einfluß sein. Daher empfiehlt es sich nicht, den Turnunterricht der Mädchen von männlichen Lehrkräften erteilen zu lassen."
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