| Der Abtreibungsparagraph - § 218 |
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| Donnerstag, den 17. März 2011 um 22:04 Uhr |
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In Deutschland wird laut §218 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Abtreibung mit Freiheitsstrafe bedroht. Aufgrund von massenhaften Protesten seit den 1970er Jahren wurden inzwischen immerhin einige Reformen und zahlreiche Ausnahmeregelungen hinsichtlich Strafandrohung für Arzt und Schwangere erwirkt.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 04. April 2011 um 14:53 Uhr |